Ist es zulässig, dass eine Gaststätte – nachdem sie die 14 Allergene, wo zutreffend, auf ihrer Speisekarte ausgewiesen hat – folgende Zusätze bringt: "Wir übernehmen keine Haftung für die
Richtigkeit dieser Angaben" und "Wir übernehmen keine Haftung für eine etwaige Kreuzkontamination"?
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.
Kommentar schreiben