Im derzeit laufenden Listerienprozess am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (GZ 33 Cg 23/13i) wurde von der Finanzprokuratur ein Vergleich für die Republik Österreich abgeschlossen. Um im
Wege der Amtshaftung weitere Schadenersatzforderungen gegen Einrichtungen des Bundes und der Länder auszuschließen, wurden aus prozessökonomischen Gründen auch das Land Steiermark, die Stadt Wien
im Rahmen der Lebensmittelaufsicht und die AGES in diesen Vergleich einbezogen. Das Verfahren ist ohne irgendeine Zahlung der AGES beendet worden.
Der AGES sind im Rahmen der Aufklärung des Listerien-Ausbruchs 2009 keinerlei Unterlassungen vorzuwerfen. Von Einlangen der ersten Proben bis zur erfolgreichen Identifikation der Quelle des
Listerienausbruchs hat die AGES korrekt und pflichtgemäß gehandelt. Durch die erfolgreiche Abklärung der AGES ist es erst gelungen, die Quelle des Listerien-Ausbruchs aufzudecken und dadurch
weitere Krankheitsfälle zu verhindern.
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