
Im Rechtsstreit des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks gegen Aldi Süd geht es um die Frage, ob bei Aldi wirklich „gebacken“ wird. Denn die in den Aldi-Automaten „gebackenen“ Brötchen
werden zuvor bereits zu 60 bis 70 Prozent teilgebacken.
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