Zivilgerichte bewerten die Empfehlungen des BfR in der EHEC-Krise im Jahr 2011 als rechtmäßig

Das Landgericht Berlin hatte in erster Instanz zwei Klagen von Gemüseerzeugern abgewiesen, die die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf Schadensersatz verklagten. Hintergrund der geltend gemachten Schäden waren Einbußen, die die Kläger auf den Umsatzrückgang von Gemüse im Rahmen der EHEC-Krise zurückführten. 


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