Gerichtsurteil Deutschland: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Nach Wein jetzt auch Bier: Das Getränk darf nicht mehr als "bekömmlich" angepriesen werden, entschied ein Gericht. Das Wort suggeriert nämlich einen gesundheitlichen Nutzen - und verschweigt die Gefahren von Alkohol.

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