Nahrungsmittel, die aus der EU stammen und eines der EU-Lebensmittelgütesiegel haben, müssen ab Jahreswechsel das entsprechende Logo fix auf der Verpackung anführen. Bisher war die Kennzeichnung
für diese oftmals berühmten Nahrungsmittel in den meisten EU-Mitgliedsstaaten nicht gesetzlich verpflichtend, auch in Österreich nicht.
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