Im Rechtsstreit des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks gegen Aldi Süd ging es um die Frage, ob bei Aldi wirklich „gebacken“ wird. Denn die in den Aldi-Automaten „gebackenen“ Brötchen
werden zuvor bereits zu 60 bis 70 Prozent teilgebacken. Die Brötchen werden demnach vor allem erhitzt und gebräunt.
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