Erdnüsse können allergische Reaktionen auslösen und müssen daher auf der Verpackung von Lebensmitteln als Zutat angegeben werden. Ob die Kennzeichnungen mit den Inhalten ausgewählter
Lebensmittelproben übereinstimmen, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einem gemeinsam mit der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES)
durchgeführten Forschungsprojekt untersucht. Das Ergebnis: Von insgesamt 633 Produkten, die nicht mit einem Hinweis auf Erdnuss versehenen waren, enthielten nur zwei Proben dennoch Erdnuss. Der
Anteil positiver Proben lag damit bei 0,3 %. Umgekehrt enthielten nur 2,6 % der 266 Proben mit einer Kennzeichnung von Spuren von Erdnüssen auch wirklich messbare Kontaminationen oberhalb von 1
mg/kg.
Mehr auf www.bfr.bund.de.
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