29 Proben mohnhaltiger Backwaren wurden am CVUA Karlsruhe 2014/2015 auf ihren Morphin-Gehalt untersucht. Aus den Ergebnissen wurde jeweils die Menge berechnet, die man essen müsste, um den
ARfD-Wert für Morphin von 10 µg/kg Körpergewicht zu erreichen.
Die Untersuchung ergab, dass es für eine erwachsene Person nahezu unmöglich ist, den ARfD-Wert durch den Genuss von Mohn-Brötchen oder süßen Backwaren mit Mohn zu überschreiten. Kleinkindern
sollte jedoch vorsichtshalber kein unbegrenzter Zugriff auf Feine Backwaren mit Mohn, wie Mohnstriezel, Mohnschnitten und Mohnkuchen gewährt werden.
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