Die 14 vorherrschenden Auslöser für Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten müssen auf verpackten Lebensmitteln durch optische Hervorhebung im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden. Auf
vielen Verpackungen ist darüber hinaus bereits heute ein „kann enthalten“-Hinweis zu finden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass unbeabsichtigte Einträge von Allergenen aufgrund von
Produktionsbedingungen oder Vorbelastungen von Rohwaren nicht immer vollständig ausgeschlossen werden können. Wie mit diesen umzugehen ist und wann und wie diese gegebenenfalls zu kennzeichnen
sind, wirft sowohl bei allergischen Verbrauchern als auch bei der Lebensmittelindustrie und der amtlichen Lebensmittelüberwachung aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen noch viele Fragen
auf.
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