Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass nitratreiche Gemüsekonzentrate, die bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren u.a. zur Farbstabilisierung (Umrötung) und als
Antioxidationsmittel eingesetzt werden, als - zulassungspflichtige - Lebensmittelzusatzstoffe einzustufen sind.
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