
Werden Tiere krank, so kann es erforderlich werden, diese mit Arzneimitteln zu behandeln. Antibiotika dürfen bei Lebensmittel liefernden Tieren nur nach Verschreibung durch den Tierarzt gezielt
verwendet werden.
Lebensmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Rückstände enthalten, die die Gesundheit der Verbraucher beeinträchtigen können. Bei einer bestimmungsgemäßen Anwendung von
Antibiotika in der Nutztierhaltung sind in den Lebensmitteln nach Einhaltung der vorgeschriebenen Wartezeiten keine gesundheitlich bedenklichen Rückstände der Antibiotika vorhanden. Aufgrund der
strengen Regelungen und Kontrollen ist das gesundheitliche Risiko von Verbrauchern durch den Verzehr von Lebensmitteln im Hinblick auf Antibiotikarückstände gering.
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