Aflatoxine: Festlegung besonderer Bedingungen bei der Einfuhr bestimmter Produkte aus Drittländern

Am 13.01.2016 wurde im EU-Amtsblatt die Durchführungsverordnung (EU) 2016/24 der Kommission vom 08.01.2016 „zur Festlegung besonderer Bedingungen für die Einfuhr von Erdnüssen aus Brasilien, Capsicum annuum und Muskatnuss aus Indien und Muskatnuss aus Indonesien sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009 und (EU) Nr. 884/2014“ veröffentlicht. Die VO (EU) 2016/24 verweist auf die VO (EG) Nr. 669/2009, in der bereits verstärkte amtliche Kontrollen für die Einfuhr von Erdnüssen aus Brasilien, Capsicum annuum und Muskatnuss aus Indien und Muskatnuss aus Indonesien im Hinblick auf ihre Kontamination mit Aflatoxinen festgelegt wurden.

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