Wer glaubt, „Brötchen – frisch gebacken“ und „Orangensaft – kühlfrisch“ seien gerade erst hergestellt worden oder „Cordon Bleu – Frisch vom Schwein“ sei schlachtfrisch, kann sich gewaltig irren.
Das belegt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen: Die geprüften, als frisch beworbenen Lebensmittel sind vorgefertigt, hitzebehandelt oder konservierend verpackt.
Die Experten der Verbraucherzentrale prüften in ihrer Marktstichprobe bei 19 als frisch beworbenen Lebensmitteln die Verpackungsangaben zu Herstellung, Haltbarkeit und Erläuterungen zur
Frische-Werbung. Fehlten Angaben zum Herstellungsprozess oder blieben sie unklar, hakten die Verbraucherschützer bei den Herstellern nach.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.
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