In den Monaten November und Dezember 2015 wurden insgesamt 37 Proben frischer Grünkohl auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 15 Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden. 4
Proben enthielten unzulässige bzw. nicht genehmigte Wirkstoffrückstände. In 3 Proben überschritt je ein Wirkstoff den jeweils gesetzlich festgelegten Höchstgehalt; in 1 Probe lag der Gehalt
allerdings nach Berücksichtigung der Messunsicherheit noch im Streubereich des zulässigen Höchstgehaltes. Von einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher ist bei einmaligem oder gelegentlichem
Verzehr nicht auszugehen. In einer Probe aus ökologischem Anbau konnte ein Rückstand nachgewiesen werden.
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