Systematische Untersuchungen zum Koffeingehalt in Nahrungsergänzungsmitteln und Sportlernahrung liegen bislang nicht vor. Das CVUA Karlsruhe hat aus diesem Grund 2015 in einem Schwerpunktprogramm
43 derartige Proben nicht nur in lebensmittelrechtlicher Hinsicht untersucht, sondern umfassend auch unter Berücksichtigung anderer Koffeinquellen, hier vor allem Getränke, beurteilt. Die
Sachverständigen im CVUA Karlsruhe haben die nun vorliegenden Ergebnisse ausgewertet und kommen zu folgendem Fazit: Besonders wenn Verbraucherinnen und Verbraucher koffeinhaltige
Nahrungsergänzungsmittel oder Sportlernahrung gemeinsam mit koffeinhaltigen Energy-Drinks verzehren, nehmen sie Koffein in Mengen auf, die die empfohlenen Verzehrsmengen sehr leicht überschreiten
können.
Mehr auf www.cvuas.de.
Kommentar schreiben