Zu Ostern ist Hochsaison für gefärbte Eier, Schokolade, Schinken und Spinat. Rechtlich gesehen müssen diese Lebensmittel einige Vorschriften erfüllen: Ostereier dürfen keine unerlaubten
chemischen Rückstände aufweisen, die Schale muss unversehrt sein und sie dürfen nur mit erlaubten Farbstoffen gefärbt werden. Für den beliebten Osterschinken dürfen nur zugelassene Raucharomen
zur Anwendung kommen. Auch der zu Gründonnerstag besonders beliebte Spinat wird jährlich untersucht und auch auf Nitratrückstände hin geprüft.
Vorsicht gilt aktuell auch beim Sammeln von Bärlauch, dessen Blätter bereits allseits aus den Böden heimischer Laub- und Mischwälder treiben. Jeden Frühling gibt es Vergiftungsfälle aufgrund von
Verwechslungen mit giftigen Doppelgängern.
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