Die Aussagen „Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“ und „Calcium für starke Knochen“ auf der Verpackung sind verboten. So urteilte das Landgericht Frankfurt am Main und gab damit einer
Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.
Kommentar schreiben