Im Dezember 2014 trat die Kennzeichnungspflicht für Allergene in sogenannter offener oder loser Ware, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln in Kraft. Bisher erhielten Verbraucherinnen und
Verbraucher nur bei verpackten und vollständig etikettierten Lebensmitteln Informationen über allergene Zutaten. Schwerpunktmäßig hat die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung die
Umsetzung dieser neuen Regelung kontrolliert.
Mehr auf www.cvuas.de und weitere Infos zur Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung gibt
es ebenfalls auf www.cvuas.de.
Kommentar schreiben