Allergene in Lebensmitteln - Bilanz 2015

Im Dezember 2014 trat die Kennzeichnungspflicht für Allergene in sogenannter offener oder loser Ware, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln in Kraft. Bisher erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher nur bei verpackten und vollständig etikettierten Lebensmitteln Informationen über allergene Zutaten. Schwerpunktmäßig hat die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung die Umsetzung dieser neuen Regelung kontrolliert.

Mehr auf www.cvuas.de und weitere Infos zur Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung gibt es ebenfalls auf www.cvuas.de.

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