Nach dem Sport trinkt man oftmals etwas Erfrischendes, gern gleich direkt im Sportstudio. Aber ist das Angebot hygienisch, korrekt gekennzeichnet und auch sonst unbedenklich? Im Landesamt für
Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) wurden Mineral- und andere Erfrischungsgetränke getestet die direkt an den Theken von Sporteinrichtungen, z. T. auch in
Selbstbedienung abgegeben werden.
„Knapp zwei Drittel (neun) der in diesem Jahr getesteten 14 Proben mussten aus verschiedenen Gründen beanstandet werden“, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des LALLF in Rostock. Es gab keine
Getränke, von denen eine direkte Gesundheitsgefahr ausging.
Mikrobiologisch waren alle Proben soweit in Ordnung, so dass diesbezüglich keine Beanstandung ausgesprochen werden musste.
Sportgetränke enthalten häufig Zusatzstoffe, wie Süßungsmittel, Konservierungsstoffe oder auch Farbstoffe. Die Kenntlichmachung dieser Zusatzstoffe war jedoch überwiegend mangelhaft.
Bei fünf Proben fehlte die Kenntlichmachung der Zusatzstoffe beim Ausschank. Acht Getränke enthielten zulässige Azofarbstoffe - es fehlte jedoch der geforderte Warnhinweis „Bezeichnung/E-Nummer
des Farbstoffs/der Farbstoffe”: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.
Bei einem Mineralgetränk mit Fruchtgeschmack war sogar die Höchstmenge für den Konservierungsstoff Benzoesäure überschritten. Da diese Getränke häufig aus Konzentraten hergestellt werden, wurde
bei dieser Probe wahrscheinlich nicht das vorgegebene Mischungsverhältnis eingehalten.
Eine Probe wurde mit der Angabe "low Carb" beworben. Dabei handelt es sich um eine unzulässige nährwertbezogene Angabe.
„Insgesamt scheint die Deklaration der Zusatzstoffe bei „losen“ abgegebenen Getränke ein Problem zu sein, wie ähnliche Schwerpunktuntersuchungen in der Vergangenheit bereits zeigten. Wegen der
hohen Beanstandungsquote wird die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen bei lose abgegeben Lebensmitteln routinemäßig überprüft“, betont Feldhusen.
Quelle: www.lallf.de.
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