Am 30.09.2016 hat das Landgericht Landshut unter dem Vorsitzenden Alfons Gmelch die Urteile im Strafverfahren gegen die ehemalige Leitungsebene von Müller-Brot verkündet. Auch wenn die
schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, so kann den über die Presse bekanntgewordenen einschlägigen Äußerungen des Vorsitzenden doch schon viel Lehrreiches entnommen werden.
Mehr auf www.backwelt.de.
Kommentar schreiben