Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) - kritisiert die geplante Ausgestaltung des
Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (KTG), das morgen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung ist. Derzeit reichen weder die vorgesehenen Regelungen des
KTG noch die personellen Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in NRW aus, um die sog. "Hygiene-Ampel" in rechtsstaatlich einwandfreier Art und Weise umsetzen zu können.
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