Anlässlich der kommenden Adventszeit untersuchte das LGL auch in diesem Jahr Adventskalender. Im Sinne der risikoorientierten Probennahme legte das LGL dieses Jahr ein besonderes Augenmerk auf
die Kalender, in denen im Jahr 2015 MOSH- und MOAH-Gehalte nachgewiesen wurden. Das Ergebnis: Der Verzehr von Adventskalenderschokolade gibt auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse und
Erkenntnisse nach Auffassung des LGL keinen Anlass zur Besorgnis. Auch lebensmittelrechtlich sind die festgestellten MOSH- und MOAH-Gehalte nicht zu beanstanden.
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