Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbraucherzentrale NRW nach dem Verbraucherinformationsgesetz keinen Anspruch darauf hat, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden die
im Rahmen der Risikobeurteilung von Gastronomiebetrieben ermittelten Punktwerte herausgeben.
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