Jede Verbraucherin, jeder Verbraucher wünscht sich, umfassend über Lebensmittelinhaltsstoffe informiert zu werden. Diesem Wunsch ist der Gesetzgeber mit der Einführung der
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) im Dezember 2014 nachgekommen. Um sich bewusst für oder gegen den Kauf eines Lebensmittels entscheiden zu können, müssen diese Informationen für alle
Verbraucher gut lesbar sein. Zu diesem Zweck wurde in der LMIV eine Mindestschriftgröße für verpflichtende Angaben festgelegt.
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