Verbraucherschützer fordern Kontrollsystem: Online-Lebensmittelhandel – ein Risiko?

„Nicht registrierte Lebensmittelhändler sind ein Risiko“

Zuständig ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Behörde beherbergt seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“, kurz G@ZIELT. Unter „Erzeugnissen des LFGB“ sind Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu verstehen.

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