Alle Freilandbetriebe, die einen Außenscharraum haben, dürfen ihre Eier weiterhin als Freilandeier vermarkten. Dieser Regelung hat Bundesminister Andrä Rupprechter zugestimmt. Freilandbetriebe
ohne Außenscharraum müssen ihre Eier allerdings nach der 12-Wochen-Frist als Bodenhaltungseier vermarkten.
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