In den Monaten November und Dezember 2016 wurden insgesamt 21 frische Grünkohlproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In fünf Proben konnten keine Rückstände nachgewiesen werden.
Vier Grünkohlproben enthielten unzulässige bzw. nicht genehmigte Wirkstoffrückstände und in vier Proben überschritt je ein Wirkstoff den jeweils gesetzlich festgelegten Höchstgehalt; in drei
Proben lag der Gehalt allerdings nach Berücksichtigung der Messunsicherheit noch im Streubereich des zulässigen Höchstgehaltes. Von einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher ist bei
einmaligem oder gelegentlichem Verzehr nicht auszugehen. Zwei Proben stammten aus ökologischem Anbau.
Mehr auf www.laves.niedersachsen.de.
Kommentar schreiben