Gerichtsurteil: Imker muss gesundheitsbezogene Werbung unterlassen

„Gelee Royal verbessert die Gehirndurchblutung, (…) ist nervenstärkend und macht schöne Haut“: Mit solchen und zahlreichen weiteren gesundheits- und krankheitsbezogenen Angaben hatte die „Allgäuer Wanderimkerei“ ihre Bienenprodukte wie „Hercules-Honig“ beworben. Zu finden war die Werbung unter anderem auf der Homepage des Herstellers. Doch solche Auslobungen sind nicht zulässig.

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