Seit einigen Jahren werden die Samen von Lupinen vermehrt in der Lebensmittelproduktion verwendet - etwa zur Herstellung von glutenfreien Back- und Teigwaren oder diätetischen Produkten für
Milcheiweißallergiker. In manchen europäischen und nordafrikanischen Ländern werden die Samen der Lupinen auch als Knabberartikel konsumiert. Je nach botanischer Art und geographischer Herkunft
der Lupinen können ihre Samen bittere Chinolizidinalkaloide enthalten. Werden diese Alkaloide in einem sogenannten „Entbitterungsprozess“ nicht fachgerecht entfernt, können sie beim Menschen
Vergiftungssymptome auslösen, die das Nerven-, Kreislauf- und Verdauungssystem betreffen. „Beim Kauf von unverarbeiteten Lupinensamen ist meist kaum ersichtlich, ob es sich um Bitterlupinensamen
handelt, die giftige Alkaloide enthalten, oder um Süßlupinensamen, die ohne weitere Verarbeitung verzehrt werden können“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. In der Vergangenheit
wurden vereinzelt Vergiftungsunfälle durch Bitterlupinensamen in Deutschland berichtet. „Das BfR empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, die über keine eigene Sachkunde verfügen, auf
eindeutig als Süßlupinensamen oder als bereits entbitterte Bitterlupinensamen ausgewiesene Erzeugnisse zurückzugreifen und auf die eigene Entbitterung von Lupinensamen zu verzichten.“
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