EuGH: Portionspackungen müssen zukünftig besser gekennzeichnet werden

Kleine Portionspackungen finden sich vor allem an Frühstücksbuffets sowie in Kantinen und anderen Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Bislang tragen die Honig-, Konfitüren- oder Frischkäsetöpfchen in der Regel nur eine minimale Kennzeichnung. Dies wurde in der Vergangenheit nicht beanstandet.

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