In der EG-VO 2073/2005 idgF (mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel) sind im Anhang 1, Kapitel 1, Zeile 1.28 bei frischem Geflügelfleisch nur S. Enteritidis und S. Typhimurium namentlich
genannt (VO (EU) Nr. 1086/2011). Andere Salmonella Serovare sind ebenfalls Zoonoseerreger, und führen zu Krankheitsausbrüchen in den Mitgliedstaaten der EU – so auch in Österreich. Aufgrund eines
Krankheitsausbruchs durch S. Stanley im Zusammenhang mit Kebab fanden gezielte Untersuchungen in Österreich statt: 15 Puten-Kebabspieße wurden im Herbst 2015 auf Salmonella untersucht.
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