Nach fast vier Jahren Beratungs- und Verhandlungszeit auf europäischer Ebene wurde die Verordnung über Amtliche Kontrollen veröffentlicht. Sie gilt ab 14. Dezember 2019. Die Verordnung regelt die
amtlichen Kontrollen bei Betrieben durch die zuständigen Behörden sowie Importkontrollen bei der Einfuhr von Waren in die EU, wie beispielsweise von pflanzlichem Material.
Hier die Verordnung im Volltext:
(thx Brunnbauer)
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