Die Bezeichnung „Bio“ ist bei Lebensmitteln rechtlich geschützt. Dennoch druckte die „Zucht- und Putenschlachthof ‚BIODAMA‘ GmbH“ für den deutschen Markt die verkürzte Firmenbezeichnung „Biodama“
auf ihr konventionell erzeugtes Geflügelfleisch. Ein Verbraucher fand das Putenfleisch im Bio-Regal, sah sich getäuscht und meldete das Produkt bei Lebensmittelklarheit. Da der Hersteller die
Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, ging der Fall vor Gericht.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.
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