Als Pillen und Pulver machen Nahrungsergänzungsmittel den Eindruck von Medikamenten – dabei müssen sie kein behördliches Zulassungsverfahren mit Prüfung auf Wirksamkeit und Sicherheit
durchlaufen. Es handelt sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel, die lediglich die normale Ernährung mit Nährstoffen ergänzen sollen.
Mehr auf www.verbraucherzentrale.nrw.de und auf
www.lebensmittelklarheit.de.
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