Im zweiten Jahr nach Einführung der Kennzeichnungspflicht für Allergene in offen, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln war die Überprüfung auf nicht deklarierte Allergene weiterhin im
Blickpunkt. In insgesamt 19 % der Untersuchungen waren Allergene wie Milch, Ei, glutenhaltige Getreidearten oder Senf nachweisbar, die weder als Zutat noch in Form eines Spurenhinweises
deklariert waren. Im Vorjahr war dies noch bei 25 % der Untersuchungen von offen abgegebenen Lebensmitteln der Fall. Damit hat sich auch der der Abstand zu vorverpackt abgegebenen Lebensmitteln
verringert, bei denen in insgesamt 13 % der Untersuchungen allergene Bestandteile nachweisbar waren.
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