Druckfarben enthalten Substanzen, die - sofern keine Maßnahmen dagegen getroffen werden - auf Lebensmittel übergehen und von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgenommen werden können. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daher in einem Entwurf zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung die sog. „Druckfarbenverordnung“ vorgelegt.
Im Folgenden hat das BfR häufig gestellte Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken durch Druckfarben und primäre aromatische Amine in Lebensmittelbedarfsgegenständen, das heißt Produkten mit
Lebensmittelkontakt, zusammengestellt.
Mehr auf www.bfr.bund.de.
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