Goji Beeren, Gerstengras, Chia-, Hanfsamen und viele andere sogenannte Superfoods nehmen immer mehr Platz in den Marktregalen ein. Sind diese, oft exotischen, Lebensmittel unbelastet? Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) testete jetzt 14 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Schwermetalle.
„In sechs der 14 Proben konnten Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen werden“, sagt Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des LALLF in Rostock. „Eine Probe Goji Beeren enthielt acht verschiedene Wirkstoffrückstände von Pflanzenschutzmitteln, davon zwei über der zulässigen Höchstmenge. Diese Probe haben wir amtlich beanstandet“, ergänzt er.
Eine Probe Gerstengraspulver enthielt Rückstände von sieben chemischen Wirkstoffen. Da für Gerstengras keine Höchstmengen existieren, wurden zur Beurteilung die Maßstäbe von frischen Kräutern herangezogen. Unter Berücksichtigung eines Trocknungsfaktors lag keiner der ermittelten Wert über den erlaubten Höchstmengen. Zusätzlich ergaben die Analysen des Gerstengraspulvers auch eine recht hohe Menge Aluminium, so dass diese Probe mit einem amtlichen Hinweis versehen wurde.
„Beachten muss man bei diesen und anderen getrockneten Produkten, dass alle Inhaltsstoffe der Ursprungspflanzen durch die Trocknung um ein Mehrfaches konzentriert werden. Das gilt für die Nährstoffe, wie z. B. Mineralien und sekundäre Pflanzenstoffe, aber auch für die Rückstände“, führt Feldhusen aus...
Grundsätzlich geht man heute davon aus, dass in Deutschland der Bedarf an Nährstoffen durch die übliche Nahrung sehr gut abgedeckt ist. Durch den Verzehr von Gemüse, Obst oder Vollkornprodukten ist ein positiver Einfluss auf die Gesundheit möglich. Superfoods können eine Bereicherung des Speiseplans sein und neue Geschmackserlebnisse vermitteln. „Aber ein gesundheitlicher Mehrwert im Vergleich mit der Vielzahl heimischer Gemüse und Früchte ist nachweislich eher nicht gegeben. Heidel- und Johannisbeeren oder Holunder, selbst Äpfel, Leinsamen und Kohlarten sind vergleichbar wertig, wachsen hierzulande unter kontrollierten Anbaubedinungen und sind preiswerter zu haben“, sagt Feldhusen.
Hintergrund
Der Begriff „Superfood" wird seit einigen Jahren verwendet, ohne dass es eine rechtlich verbindliche Definition gibt. Allgemein wer-den damit Lebensmittel bezeichnet, die einen besonders hohen Gehalt an Vitaminen, Mineralstoffen und/oder sekundären Pflanzenstoffen aufweisen. Ihnen werden besondere, gesundheitsfördernde Eigenschaften zugeschrieben. Wissenschaftliche Beweise für diese Eigenschaften gibt es jedoch kaum.
Waren Superfoods ursprünglich überwiegend exotischer Natur, so werden jetzt häufig einheimische Lebensmittel mit einbezogen. Die Angebotspalette reicht von der Frucht bzw. Pflanze über getrocknete Produkte und Saft bis hin zu Extrakten und Pulvern.
Beispiel Goji Beeren
Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat keine der beantragten gesundheitsbezogenen Aussagen für Goji Beeren zugelassen.
Quelle: www.lallf.de
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