Das Verfahren für das "Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen (Entfesselungspaket I)", wurde vom Landeskabinett eingeleitet. Teil des ersten
Entfesselungspaketes ist, das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz ("Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der
Lebensmittelüberwachung KTG) - die sogenannte Hygieneampel - aufzuheben. Alle Lebensmittelbetriebe im Land wären ab 2020 nach dem KTG verpflichtet gewesen, die Ergebnisse der amtlichen
Lebensmittelkontrollen in Form des Kontrollbarometers im Eingangsbereich bzw. auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Die Abschaffung der Hygieneampel wird insbesondere die handwerklich
arbeitenden Betriebe in Nordrhein-Westfalen vor weiteren bürokratischen Maßnahmen bewahren.
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