Für kosmetische Mittel und deren Bestandteile dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden. Ist die Auslobung „tierversuchsfrei“ zulässig oder handelt es sich hierbei um eine geschickte Werbung
der Hersteller, um die Erwartungen der Verbraucher anzusprechen und ihr Produkt unzulässig von anderen abzuheben? Was sagt der Gesetzgeber dazu?
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