
Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ihre Waren kontrollieren lassen. Die Anwendung gängiger Melde- und
Kontrollvorschriften auf den Online- und Versandeinzelhandel sei auch ohne für den Einzelhandel geltende Ausnahmeregelungen vollkommen gerechtfertigt, erklärten die Luxemburger Richter am
12.10.2017 (Az.: C-289/16).
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