
Seit 1.Juli gilt in Österreich ein neues Deregulierungsgesetz. Darin enthalten ist auch eine Abkehr vom so genannten „Gold-Plating-Prinzip“. Das bedeutet, dass Richtlinien der Europäischen Union
nicht mehr ohne triftigen Grund übererfüllt werden sollen. Bei der Umsetzung in nationales Recht sollen künftig grundsätzlich die von Brüssel vorgegebenen Mindeststandards gelten.
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