In Österreich dürfen nur getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze mit ionisierender Strahlung haltbar gemacht werden. Diese Produkte müssen mit dem Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden
Strahlen behandelt“ gekennzeichnet sein. Die Bestrahlung sonstiger Lebensmittel ist in Österreich verboten; sie dürfen auch nicht im Lebensmittelhandel erhältlich sein. Im Rahmen dieser
Schwerpunktaktion wurden ausschließlich Waren untersucht, die keinen Hinweis auf eine Behandlung mit ionisierender Strahlung aufwiesen.
Es wurden 39 Gewürzproben aus ganz Österreich untersucht:
Bei keiner Probe wurde eine unerlaubte Behandlung mit ionisierender Strahlung festgestellt.
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