
Ziel der Schwerpunktaktion „Chloramphenicol, Nitrofurane und Tetrazykline in Schalen-, Krusten- und Weichtieren aus Aquakultur“ war die Überprüfung, ob diese teils verbotenen antibiotischen
Substanzen in der Aquakultur eingesetzt werden.
Es wurden 72 Proben aus ganz Österreich untersucht, keine Probe musste beanstandet werden.
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