Ziel der Schwerpunktaktion „Weichmacher und PAK in aufblasbarem Wasserspielzeug und anderem aufblasbaren Spielzeug“ war die Überprüfung auf verbotene Weichmacher. Weiters wurde überprüft, ob die
Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten wurden.
Es wurden 40 Proben aus ganz Österreich untersucht. 35 Proben wurden beanstandet.
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