Das BfR empfiehlt, die Bewertung von Einzelfunden hinsichtlich einer möglichen akuten Beeinträchtigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Zur Bewertung stehen zwei
Berechnungsmodelle zur Verfügung: das Pesticide Residue Intake Modell der EFSA sowie das deutsche NVS II-Modell.
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