
Laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die „Bringmeister GmbH“ ist ein Lieferservice verpflichtet, Kunden vor der mit
Kosten verbundenen Bestellung im Internet über Zutaten und Allergene der angebotenen Lebensmittel sowie über die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum zu informieren. Im Internetshop
der „Bringmeister GmbH“ fehlten Pflichtangaben beispielsweise bei Kartoffelchips, Schokoriegeln und Tiefkühl-Pizzen.
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