Am 31.12.2015 ist die neue Verordnung VO (EU) Nr. 2015/2283 über neuartige Lebensmittel in Kraft getreten. Sie gilt vollumfänglich seit dem 01.01.2018 und hat die bisher geltende VO (EG) Nr.
258/97 abgelöst. Nun ist zweifelsfrei geregelt: Ganze Insekten und Insektenteile sowie aus Insekten gewonnene Inhaltsstoffe gelten als neuartige Lebensmittel („Novel Food“) und müssen vor dem
Inverkehrbringen gesundheitlich bewertet und zugelassen werden.
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