Konzentration, mentale Fitness, geistige Leistungsfähigkeit: Das sind Versprechen, die Verbraucher zum Kauf eines Tees verleiten können. Das Unternehmen Teekanne hatte seinen Kräutertee
„Konzentration“ auf diese Weise angepriesen. Doch mit solchen Gesundheitsaussagen ohne Belege für die Wirkung auf Lebensmitteln zu werben, ist nicht erlaubt. Die Verbraucherzentrale Hessen hat
das Unternehmen daher abgemahnt. Vor Gericht haben sich die Parteien nun auf die Unterlassungsforderung geeinigt: Teekanne darf nach Abverkauf der sich noch im Handel befindlichen Produkte nicht
mehr mit dem Produktnamen „Konzentration“ und den Gesundheitsclaims werben.
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