In kosmetischen Mitteln dürfen europaweit nur bestimme Nanomaterialien verwendet werden. Unternehmen müssen die Verwendung von Nanomaterialien überdies melden. Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion
wurden diese Meldungen österreichischer Unternehmen überprüft. Zwei Produkte enthielten nicht erlaubte Farbstoffe in nano-Form.
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